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Vorsingen
Chorsänger:innen aller Stimmgruppen haben vom 16. bis 18. Oktober 2026 die Möglichkeit für die Teilnahme am Bundesjugendchor online vorzusingen. Der Link zum Bewerbungsportal ist online:
Der Einsendeschluss ist der 27. September 2026 um 23:59 Uhr.
Im Bundesjugendchor singen
- chorerfahrene, junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren,
- die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder als deutsche Staatsbürger:innen im Ausland leben und
- Freude haben, ihre Leidenschaft für Chormusik auf hohem künstlerischen Niveau mit Gleichgesinnten zu teilen.
Zur Bewerbung sind drei Video- oder Audiodateien erforderlich. Aufgrund des musikalischen Werdegangs und anhand der eingereichten Dateien wird entschieden, ob eine Einladung zu einem Online-Vorsingen erfolgt. Die drei Audio- oder Videodateien sollen in Form von Links eingereicht werden.
- Link: Arie oder Lied nach eigener Wahl mit Klavierbegleitung
- Link: Volkslied, zwei Strophen unbegleitet
- Link: Mehrere Durchgänge einer chromatisch verschobenen Übung, die den Ambitus der Stimme zeigt
Die Links können zu einer Cloud führen oder zu einem Videoportal wie YouTube oder Vimeo (hier empfehlen wir, das Video als „nicht gelistet“ hochzuladen).
Das Online-Vorsingen findet vom 16. bis 18. Oktober 2026 statt.
Das Online-Vorsingen dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten. Es besteht aus einem Pflichtstück (wird bei Einladung zur Verfügung gestellt), Singen einer leichten Chorstimme vom Blatt, einer Rhythmusleseübung sowie Stimmübungen nach eigener Wahl.
Nach dem bestandenen Vorsingen erfolgt die verbindliche Anmeldung für die verschiedenen Projekte des nächsten Projektjahres über ein digitales Anmeldeformular. Im Anschluss erstellt das Projektteam gemeinsam mit der künstlerischen Leiterin Anne Kohler aus den erfolgten Rückmeldungen die Besetzungslisten. Nach etwa zwei Wochen wird bekannt gegeben, für welche Projekte die Besetzung erfolgt.
10. bis 23. März 2026
- Frühjahr-Arbeitsphase des Bundesjugendchores
- „Liebe & Leben“: Werke von Caroline Shaw, Jean-Yves Daniel-Lesur, Gustav Mahler in der Bearbeitung von Clytus Gottwald u. a.
- Leitung: Florian Benfer
19. bis 30. August 2026
- Sommer-Arbeitsphase des Bundesjugendchores
- „Outer Space – Kometen der Chormusik“: Werke von Robert Schumann, Richard Strauss, Murray Schafer u. a.
- Leitung: Anne Kohler
11. bis 27. September 2026
- Herbst-Tournee des Bundesjugendchores
- Leitung: Anne Kohler
Im Wandel der Zeit
2. bis 15. März 2027
- Frühjahrs-Arbeitsphase des Bundesjugendchors
- „Im Wandel der Zeit“: Werke von Anne Boyd, Johannes Brahms, Jonathan Dove u.a.
- Leitung: Justus Barleben
- Klavier: Markus Syperek
3. bis 9. Mai 2027
- Mai-Konzertphase des Bundesjugendchors
- „Im Wandel der Zeit“: Werke von Anne Boyd, Johannes Brahms, Jonathan Dove u.a.
- Leitung: Justus Barleben
- Klavier: Markus Syperek
Kooperationsprojekt mit dem SWR Vokalensemble
1. bis 7. August 2027
- Probenphase in der Landesmusikakademie Niedersachen in Wolfenbüttel
- Leitung: Yuval Weinberg
13. bis 19. September 2027
- Gemeinsame Proben in Stuttgart und anschließende Konzerte mit dem SWR Vokalensemble
- Leitung: Yuval Weinberg
Voraussichtlich: 23. bis 26. September 2027
- Gemeinsames Konzertwochenende mit dem SWR Vokalensemble
- Leitung: Yuval Weinberg
Teilnahmebedingungen und Rahmenregelungen für die Projekte des Bundesjugendchores (BJC) (Stand: September 2025)
Der Bundesjugendchor fördert die Persönlichkeitsentwicklung hochbegabter junger Chorsänger:innen aus dem ganzen Bundesgebiet. Der Bundesjugendchor als Förderprojekt des Bundes versteht sich als musikalischer Botschafter der Bundesrepublik Deutschland und als Aushängeschild für die vokale Nachwuchsförderung auf höchstem Niveau. Seine Mitglieder vertreten den Bundesjugendchor im In- und Ausland mit ihrem musikalischen Können, aber ebenso durch ihr persönliches Auftreten.
Ein wertschätzendes, verantwortungsbewusstes Miteinander bildet die Grundlage für das gemeinsame Arbeiten im Bundesjugendchor. Von allen Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich zuverlässig vorbereiten und sich respektvoll und engagiert in die Probenphasen und Konzerte einbringen. Das gilt auch für das Verhalten gegenüber Mitwirkenden, Leitungsteams, Veranstalter:innen sowie der Öffentlichkeit.
Als Teil dieses besonderen Ensembles übernehmen die Chormitglieder eine repräsentative Rolle. Ihr Auftreten prägt nicht nur das Bild des Bundesjugendchores, sondern wirkt auch in die kulturelle Öffentlichkeit hinein. Deshalb ist ein achtsamer und vorbildlicher Umgang miteinander und im Außenkontakt ein selbstverständlicher Bestandteil der Mitwirkung.
1. Teilnahmeverpflichtung und Proberegelungen Der bzw. die Teilnehmer:in verpflichtet sich, gemäß den veröffentlichten Terminen und eigenen Projektanmeldung an der Arbeitsphase des Bundesjugendchores teilzunehmen. Die Probenzeiten werden vom Leitungsteam im Einvernehmen mit den jeweiligen Dozent:innen und Dirigent:innen festgesetzt. Die Proben finden jeweils in den dafür bestimmten Räumen statt. Die Teilnahme muss sich mindestens auf den angegebenen Gesamtzeitraum einer abgeschlossenen Projektphase erstrecken, die aus mehreren Arbeitsphasen bestehen kann. Im Einzelfall, sofern es künstlerisch erforderlich ist, erstreckt sich die Teilnahme auf den Gesamtzeitraum konsekutiver Arbeitsphasen. Die künstlerische Leitung, im Einzelfall auch die bzw. der beauftragte Dozent:in oder ein:e Stellvertreter:in, behalten sich im Einvernehmen mit der Projektleitung Aufnahme, Einteilung und Besetzung der Teilnehmenden vor. Während der Arbeitsphase hat der bzw. die Teilnehmer:in keine Verpflichtungen bei anderen Chören und Konzertveranstaltungen. Es ist möglich und wünschenswert, sich zu allen Projektphasen anzumelden.
2. Terminänderungen und Absagen Die Deutscher Musikrat gGmbH ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldezahlen die Termine zu verschieben bzw. die Arbeitsphase nicht stattfinden zu lassen. Für den Fall, dass hinsichtlich des gesundheitlichen Schutzes (Virusinfektion o.ä.) zum Zeitpunkt einer Arbeitsphase des Bundesjugendchores eine Durchführung in gewohnter Weise nicht möglich ist, behält sich die Deutscher Musikrat gGmbH vor, die Arbeitsphase abzusagen, oder, soweit möglich, in alternativer Form durchzuführen.
3. Verpflegungspauschale Für den Bundesjugendchor gilt grundsätzlich für alle Projekte im Inland eine Verpflegungspauschale in Höhe von 6 Euro am Tag. An- und Abreisetage werden nicht berechnet. Die Verpflegungspauschale ist zum festgesetzten Termin per Überweisung zu begleichen. Die Verpflegungspauschale versteht sich als Zuschuss u.a. zu den Kosten für Aufenthalt, Unterbringung, Verpflegung, Kosten für die künstlerische Betreuung, Stimmbildung und die Fahrten zu den Konzertorten so wie Fahrtkosten der An- und Abreise. Für die Verpflegungspauschale kann eine Geschwisterermäßigung oder eine Härtefallreduktion formlos beantragt werden. Eine Aufteilung des Kursbeitrags bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Den Differenzbetrag zwischen der Verpflegungspauschale und dem realen Betrag, der für eine:n Teilnehmer:in aufgebracht werden muss, stellt der Träger mit seinen Förderern als Stipendium zur Verfügung. Für Auslandsreisen gelten grundsätzlich gesonderte und auf die jeweilige Reise angepasste Teilnahmepauschalen.
4. Reisekostenerstattung Die Fahrtkosten werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes für Bahnfahrten in der 2. Klasse bis zu 59,00 Euro je Strecke erstattet. Sitzplatzreservierungen werden nicht übernommen. Für die Arbeitsphasen des Bundesjugendchores besteht die Möglichkeit ein Event Ticket der Deutschen Bahn zu buchen. Für die Sänger:innen entstehen faktisch keine Fahrtkosten. Die Teilnehmenden sind angehalten, mögliche Sparpreise frühzeitig zu buchen, um Kosten zu sparen. Sollte der Ticketpreis die festgelegte Fahrtkostenpauschale überschreiten, ist vorab Rücksprache mit dem Leistungsteam erforderlich. Dies gilt ebenso für alternative oder individuelle Anreisen – z. B. mit dem PKW – die nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sind und vermieden werden sollten, sofern eine Gruppenreise per Bahn oder Reisebus angeboten wird. Das Reisekostenformular und die dazugehörigen Dokumente müssen bis spätestens 10 Tage nach dem letzten Tag der Arbeitsphase eingereicht werden. Andernfalls kann die Erstattung der Reisekosten nicht gewährleistet werden.
5. Rücktritt Ein Rücktritt in dringenden Fällen ist nur bis spätestens acht Wochen vor Beginn eines Projektjahres möglich, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest vorgelegt.
Erfolgt der Rücktritt weniger als acht Wochen vor Beginn der Arbeitsphase, wird die gesamte Gebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten. Der Rücktritt von einer kostenfreien Arbeitsphase ohne erfolgreichen Ersatzvorschlag für die Nachbesetzung resultiert in einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro.
6. Musikalische Mitwirkung und kontinuierliche Teilnahme Nach bestandenem Vorsingen dient die erstmalige Teilnahme an einer Arbeitsphase dazu, sich mit der musikalischen Arbeitsweise und den Anforderungen des Bundesjugendchores vertraut zu machen. Die Mitwirkung setzt ein hohes Maß an vokal-technischer Qualität, musikalischer Flexibilität, Vorbereitung und Zuverlässigkeit voraus.
Die künstlerische Leitung sowie das künstlerische Team behalten sich vor, bei unzureichender Vorbereitung, fehlender Entwicklung oder längerer Pause in der Teilnahme eine weitere Mitwirkung auszusetzen oder ein erneutes Vorsingen anzusetzen. Dies dient der Sicherstellung einer konstant hohen musikalischen Qualität und einer verlässlichen Besetzungsplanung. Nach einer durchgehenden Teilnahmepause von einem Jahr ist in der Regel ein erneutes Vorsingen notwendig, um die künstlerische Eignung erneut zu bestätigen.
7.Vorbereitung Es wird vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmenden vor Beginn einer Arbeitsphase mit der angegebenen Literatur vertraut machen und sich sehr gut vorbereiten. Die Noten werden dazu rechtzeitig zugesandt bzw. bereitgestellt. Die Kursleitung behält sich vor, Teilnehmer:innen bei nicht ausreichenden Leistungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Anspruch auf Erstattung der Verpflegungspauschale besteht dabei nicht.
8. Konzertkleidung Die Teilnehmer:innen benötigen für die Konzerte Konzertkleidung. In der Regel bedeutet dies einen schwarzen Anzug (weißes Hemd mit passender schwarzer Fliege und als Alternative schwarzes Hemd), schwarze Schuhe, bzw. schwarzes, langes Kleid oder schwarze Hose aus ansprechendem Stoff (mit schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen). Je nach Auftrittskontext kann es Abweichungen geben.
9. Notenmaterial Es wird darauf hingewiesen, dass das Notenmaterial und Notenmappen in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt wird. Auf Wunsch kann das Notenmaterial zum Selbstkostenpreis erworben werden. Für entliehene Noten haftet der bzw. die Teilnehmer:in. Kopieren des Notenmaterials ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
10. Transportmittel Die Teilnehmer:innen werden innerhalb der Arbeitsphase in Reisebussen, ggf. mit der Eisenbahn, dem Flugzeug, dem Schiff und im PKW transportiert.
11. Verbot von Alkohol und Drogen sowie Hausordnung Der Konsum von harten Alkoholika und Drogen ist auf der gesamten Arbeitsphase strengstens untersagt. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer:innen zur Einhaltung der jeweiligen Haus- und Kursordnung. Für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der Haus- und Kursordnung für die Arbeitsphase ergeben, haftet der bzw. die Teilnehmer:in. Die geltende Hausordnung wird zum Kursbeginn bekannt gegeben, dort ausgehängt oder vorher verschickt.
12. Antidiskriminierungsverpflichtung Die Teilnehmer:innen versichern, dass sie jede Form von Diskriminierung, insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität, körperlicher Merkmale, Bildungsstand und sozialem Status unterlassen, verhindern oder beseitigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf tatsächliche oder zugeschriebene Merkmale und schließt ausdrücklich die Nutzung von sozialen Medien ein.
13. Ausschluss Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Nichtbefolgung von Vorgaben der Chorleitung oder Projektleitung kann ein Ausschluss vom Projekt erfolgen. In einem solchen Fall trägt die betreffende Person die entstehenden Kosten für eine notwendige Aushilfe sowie die eigene Rückreise.
14. Gesundheit und medizinische Einwilligung Der bzw. die Teilnehmer:in (im Fall von Minderjährigen: Die Erziehungsberechtigten) gibt (geben) das Einverständnis zu medizinisch evtl. notwendig werdenden diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen während der Arbeitsphase. Es sind keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt, die die Leistungs- oder Reisefähigkeit der teilnehmenden Person beeinträchtigen. Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass bei bestehenden Erkrankungen eine Mitteilungspflicht besteht.
15. Haftungsausschluss Die Deutscher Musikrat gGmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die in Zusammenhang mit Vorsingen und Arbeitsphasen (Proben und Konzerten) oder sonstigen Projekttätigkeiten entstehen. Ebenso wird die Haftung der Projektleitung, sowie aller mit der Durchführung des Projekts beauftragten Personen ausgeschlossen. Die Teilnehmer:innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leitung auch nicht für Geld- und Wertsachen, die in den Wohn-, Konzert- und Unterrichtsräumen verschlossen und unverschlossen aufbewahrt werden, haftet. Für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung während der Projekte des Bundesjugendchores trägt die einzelne teilnehmende Person Sorge.
16. Aufsichtspflicht und Selbstverantwortung Es wird darauf hingewiesen, dass minderjährige Teilnehmer:innen außerhalb der Proben ohne besondere Aufsicht sind. Eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung nach den Bestimmungen des BGB und des StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn eine teilnehmende Person sich trotz Aufforderung durch die Projektleitung oder durch andere an der Durchführung des Projekts beauftragte Personen nicht an die Hausordnung oder andere Anweisungen hält. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes aus privaten Gründen übernimmt die Projektleitung keinerlei Haftung. Dies gilt ebenso für private Fahrten zu Konzert- und Probenorten. Volljährige Teilnehmer:innen sind eigenverantwortlich und befinden sich außerhalb der Probenzeiten ohne besondere Aufsicht. Für sie besteht keine gesetzliche Aufsichtspflicht. Grundsätzlich gilt: Beim Verlassen des Veranstaltungsortes aus privaten Gründen übernimmt die Projektleitung keinerlei Haftung. Dies gilt ebenso für private Fahrten zu Konzert- und Probenorten.
17. Nutzung von BJC-Online Für die Teilnahme an Projekten der Deutscher Musikrat gGmbH ist die Anmeldung im DPS-System der Deutscher Musikrat gGmbH erforderlich. DPS bündelt alle Projekte der Deutscher Musikrat gGmbH und stellt Bewerber:innen und Teilnehmenden des Bundesjugendchores das Portal BJC-Online zur Verfügung. Das Portal fungiert als Anmeldeplattform und zur Bereitstellung von Informationen zu den Arbeitsphasen, Konzerten und Tourneen des Bundesjugendchores. Einwilligungen zum Datenverwertung und zu Verwertungsrechten Bild & Ton sind im Zuge der Anmeldung im DPS-System und BJC-Online erforderlich.
Für weitere Fragen oder sonstige Anliegen steht das Team des Bundesjugendchores gern zur Verfügung:
Angelika Köster, 0228 2091-109, koester(a)musikrat.de




